SCHADENERMITTLUNG
Der Volksmund sagt "Wer zahlen muss, ist nicht dein Freund" - dies trifft insbesondere auf die Schadenregulierung durch eine gegnerische Versicherung zu. Daher ist es nicht empfehlenswert, nach einem unverschuldeten Unfall die Abwicklung der gegnerischen Versicherung zu überlassen!
Statt dessen ist es ratsam, unmittelbar nach dem Unfallereignis einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen mit der Begutachtung des entstandenen Schadens zu beauftragen. Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang unseren mobilen Vor-Ort-Service an - eine Besichtigung ist somit auch bei Ihnen zu Hause bzw. am jeweils aktuellen Fahrzeugstandort möglich. Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht - bei unverschuldeten Unfällen rechnen wir unsere Gebühren gegen Unterzeichnung einer Abtretungserklärung direkt mit der gegnerischen Versicherung ab, Sie müssen somit für die Rechnung auch nicht in Vorleistung treten.
Die Vorteile eines unabhängigen Gutachtens liegen klar auf der Hand: Es dient zum Einen der Beweissicherung, und enthält zum Anderen alle nötigen Angaben zum vorgestellten Fahrzeug und zum eingetretenen Schaden.
Bei Vorliegen eines sog. "Bagatellschadens" (Reparaturkosten < 1.000 € netto) erstellen wir für
Sie auch gerne einen Kostenvoranschlag.
Als Geschädigter in einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie neben einem unabhängigen Gutachten weiterhin auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, der Ihre Interessen im Rahmen der Schadenregulierung vertritt. Des Weiteren können Sie frei wählen, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder nach Gutachten abrechnen möchten. Die Wahl einer geeigneten Reparaturwerkstatt liegt ebenfalls allein bei Ihnen.